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Was ist in einem Todesfall zu tun?

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Todesfall im Wohnhaus sofort der Totenbeschauarzt zu verständigen ist.
Der Totenbeschauarzt ist in der Regel der vom Gemeinderat dafür bestellte Gemeindearzt.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst. Im Falle des Auffindens einer verstorbenen Person ist beim nächsten Sicherheitsorgan Anzeige zu erstatten. Dieses hat sofort den Totenbeschauer zu benachrichtigen.

Die Totenbeschau ist vom Totenbeschauer ehest möglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallsanzeige vorzunehmen. Bis zur Vornahme der Totenbeschau ist die verstorbene Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen. Es darf keinerlei Veränderung an dem Verstorbenen vorgenommen werden.
Nach Abschluss der Totenbeschauung ist die verstorbene Person in die Aufbahrungshalle zu überführen.

Nach dem Todesfall: Was benötige ich?

Beim zuständigen Standesamt am Sterbeort ist die Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister (ZPR) vorzunehmen.

Mitzubringende Dokumente (soweit vorhanden):

  • Totenbeschauschein (ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei Akademikern: urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass


Nach der Eintragung im Zentralen Personenstandregister wird eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt.